Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, freut sich, dass Staatsministerin Frau Dr. Christina Weiss auf der Pressekonferenz während der Veranstaltung "Musik als Wirtschaft" heute klargestellt hat, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz dauerhaft für die Bildende Kunst erhalten bleibt.
Im Zuge der Mehrwertsteuerharmonisierung der EU wird seit Juli 2003 diskutiert, ob die Bildende Kunst in den sog. Anhang H, in dem Güter mit ermäßigtem Mehrwertsteuersatz aufgeführt sind, aufgenommen wird. Die FDP-Bundestagsfraktion hat in ihrer Kleinen Anfrage "Mehrwertsteuer für Bildende Kunst" (Drucksache 15/2874) nachgefragt, ob sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine ermäßigte Mehrwertsteuer für Bildende Kunst einsetzen wird.
Das Bundesfinanzministerium, das für die Bundesregierung die Kleine Anfrage beantwortet hat (Drucksache 15/2941), hat in seiner Antwort deutlich gemacht, dass es sich auf EU-Ebene für einen reduzierten Mehrwertsteuersatz für Bildende Kunst nicht stark machen wird.
Wenn die Bildende Kunst in den sog. Anhang H nicht aufgenommen wird, ist der in Deutschland geltendende ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Bildende Kunst in der Zukunft europarechtswidrig.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann sagte: "Wir freuen uns, dass Kulturstaatsministerin Weiss heute klargestellt hat, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Bildende Kunst in Deutschland erhalten bleibt. Wir gehen davon aus, dass die Angaben, die von der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion gemacht wurden, damit dahingehend korrigiert worden sind, dass das Bundesministerium für Finanzen auf EU-Ebene dafür streiten wird, die Bildende Kunst in den Anhang H aufzunehmen und damit dauerhaft den ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu sichern."
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