Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, befasste sich bei seiner gestrigen Mitgliederversammlung im Auswärtigen Amt unter anderem mit den anstehenden Reformvorhaben der Bundesregierung.

Die Mitgliederversammlung appelliert an die Bundesregierung bei den jetzt anstehenden Reformvorhaben in der sozialen Sicherung, der Gesundheitspolitik, der Arbeitsmarktpolitik sowie der Steuerpolitik die in der Koalitionsvereinbarung fixierte Kulturverträglichkeitsprüfung konsequent anzuwenden. Die Mitgliedsorganisationen des Deutschen Kulturrates fordern die Mitglieder der Bundesregierung auf, alle Gesetzesvorhaben in den genannten Bereichen auf mögliche Konsequenzen für den Kulturbereich zu prüfen.

Ein zentrales Thema der Mitgliederversammlung des Deutschen Kulturrates war die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik. Die GATS-Verhandlungen oder auch der anstehende Prozess zur Erarbeitung der Konvention Kulturelle Vielfalt auf der Ebene der UNESCO zeigen nach Meinung des Deutschen Kulturrates die enge Verbindung von nationaler und auswärtiger Kulturpolitik. Die nationale Kulturpolitik muss in den Kontext der internationalen kulturpolitischen Debatten eingebettet werden.

Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik bedeutet also mehr als die sehr wichtige Vermittlung deutscher Kultur im Ausland. Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik reicht bis zur Gestaltung der ökonomischen Rahmenbedingungen für Kultur auf der internationalen Ebene. Auf Grund der herausgehobenen Bedeutung der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik fordert der Deutsche Kulturrat die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, die Mittel in diesem Bereich nicht zu kürzen.

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