Im Juni dieses Jahres hat der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, die Fördervereine von Kultureinrichtungen daran erinnert, dass ihnen zum 31.12.2003 der Verlust der Gemeinnützigkeit droht, wenn die von ihnen geförderten Einrichtungen selbst nicht gemeinnützig sind.
Jetzt hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) diese Frist bis zum 30.06.2004 verlängert (BMF-Schreiben IV C 4-S0177-31/03). Öffentliche Kultureinrichtungen gewinnen also ein halbes Jahr hinzu, den Status der Gemeinnützigkeit zu erlangen. Der Deutsche Kulturrat begrüßt diese Fristverlängerung.
Ab dem 1. Juli 2004 droht den gemeinnützigen Fördervereinen nun endgültig der Verlust des Gemeinnützigkeitsstatus, wenn die von ihnen geförderte öffentliche Kultureinrichtung nicht selbst als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung (Steuerbegünstigung nach § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung) anerkannt ist. Die öffentlichen Kultureinrichtungen haben also nur noch wenige Monate Zeit, den Status als gemeinnützige Einrichtungen anzustreben. Bei Verlust der Gemeinnützigkeit können ihre Fördervereine keine Zuwendungsbescheinigungen für Spenden (Spendenbescheinigungen) mehr ausstellen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Wie würden viele unserer Bibliotheken, Museen, Theater oder Orchester aussehen, gäbe es den privaten Förderverein nicht? Bürgerinnen und Bürger übernehmen mit ihrem Engagement in den Fördervereinen direkte Verantwortung für die öffentlichen Kultureinrichtungen. Deshalb war es bislang eine pure Selbstverständlichkeit, dass der Förderverein dem Spender eine Spendenquittung ausstellen konnte. Das Finanzamt ist davon ausgegangen, dass eine öffentliche Kultureinrichtung per se gemeinnützig ist. Diese sinnvolle Regelung wird nun endgültig zum 30. Juni 2004 abgeschafft. Das Bundesfinanzministerium hat den öffentlichen Kultureinrichtungen noch eine letzte Gnadenfrist eingeräumt, die Gemeinnützigkeit zu erlangen. Dieser Aufschub sollte genutzt werden."
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Quelle
http://www.kulturrat.de