Diebstahl geistigen Eigentums wirksam bekämpfen - EU-Parlament billigt
"Der Diebstahl geistigen Eigentums ist die größte Bedrohung für eine
vielfältige und lebendige Kulturwirtschaft", erklärt Gerd Gebhardt,
Vorsitzender der deutschen Phonoverbände. "Wir begrüßen es deshalb, dass
sich die Gremien der Europäischen Union so schnell auf eine Harmonisierung
der Rechtsvorschriften zur Pirateriebekämpfung geeinigt haben, auch wenn die
Einigung ein eher niedriges Schutzniveau festschreibt."
Das Europäische Parlament hat heute mit großer Mehrheit die
"Enforcement-Directive" gebilligt, eine Richtlinie zur Harmonisierung der
Verfahren und Maßnahmen zur Pirateriebekämpfung. Der Abstimmung gingen
Beratungen von Parlament und Rat voraus, in denen ein gemeinsamer
Richtlinienentwurf erarbeitet worden war. Dies ermöglicht es, dass die
Richtlinie noch vor der EU-Osterweiterung und der Neuwahl des Europäischen
Parlaments endgültig verabschiedet werden kann, eventuell noch im April
2004. Ohne diesen Kompromiss wäre die Richtlinie auf Jahre hinaus verzögert
worden.
Marken- und Produktpiraterie schädigen die deutsche Wirtschaft jährlich um
rund 29 Milliarden Euro und vernichten über 70.000 Arbeitsplätze. Allein
Musikpiraterie, also sämtliche Formen der unautorisierten Verwertung von
Musikaufnahmen (offline wie online), verursacht Schäden von rund 1 Milliarde
Euro. Mit der bevorstehenden Erweiterung der EU wird sich das
Piraterieproblem innerhalb des Gemeinsamen Binnenmarkts noch verschärfen.
Deshalb ist es wichtig, dass die Richtlinie einen EU-weiten Mindeststandard
für die rechtlichen Verfahren zur Bekämpfung von Marken- und
Produktpiraterie schafft.
Aus deutscher Sicht ist hervorzuheben, dass der Richtlinienentwurf u.a. eine
Regelung zu dem von allen Rechteinhabern geforderten Auskunftsanspruch gegen
Internet Service Provider enthält (mit Richtervorbehalt). Außerdem wird den
Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnet, eine Vorschrift zur Vermutung der
Rechtsinhaberschaft für Tonträgerhersteller zu schaffen. Eine Harmonisierung
der Strafvorschriften spart der Entwurf dagegen aus.
Gerd Gebhardt: "Wir hatten uns zwar noch bessere Schutzmaßnahmen erhofft,
sind jedoch zufrieden damit, dass die Richtlinie nicht auf Jahre hinaus
verzögert wurde. Entscheidend ist jetzt, dass unmittelbar nach der
endgültigen Verabschiedung der Richtlinie die Verbesserungen der rechtlichen
Rahmenbedingungen schnell in deutsches Recht umgesetzt werden. Hierfür haben
wir zusammen mit dem Forum der Rechteinhaber detaillierte Vorschläge
unterbreitet, die im Rahmen der Beratungen über den zweiten Korb einer
Urheberrechtsnovelle aufgegriffen werden sollten."
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