Wolfram Weimer
Wolfram Weimer  
Photo:  Jesco Denzel  /  Bundesregierung

Der heute beschlossene Kabinettsentwurf sieht für den Haushalt des Staatsministers für Kultur und Medien, Wolfram Weimer, vor, dass der Bund im nächsten Jahr rund 2,5 Milliarden Euro für Kultur und Medien bereitstellt. Gegenüber dem Vorjahresentwurf bedeutet das ein Plus von rund 10 Prozent.

Staatsminister Weimer: „Dieser Regierungsentwurf steht für einen kultur- und medienpolitischen Aufbruch – gerade in Zeiten wachsender internationaler und gesellschaftlicher Herausforderungen. Mit über 225 Millionen Euro zusätzlich stärken wir gezielt das kulturelle Fundament unseres Landes. Insgesamt sind rund 2,5 Milliarden Euro für Identität, Erinnerung und Innovation vorgesehen – ein bedeutender Beitrag zur geistigen Infrastruktur unserer Demokratie. Kulturförderung ist kein Luxus, sondern ein zentraler Bestandteil unseres Selbstverständnisses als Kulturnation. So können wir kulturpolitische Vorhaben des Koalitionsvertrags zügig umsetzen.“

Unter anderem stellt der Staatsminister 2026 fast 5 Millionen Euro zusätzlich für den Gedenk- und Erinnerungsbereich bereit, 
insbesondere für die Gedenkstätten zur Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft und der SED-Diktatur. Ebenfalls 5 Millionen Euro zusätzlich stehen in den kommenden Jahren für die Errichtung eines zentralen Mahnmals für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft zur Verfügung.

Staatsminister Weimer: „Deutschlands Gedenkstätten stemmen sich täglich gegen das schleichende Vergessen und die kalten Rufe nach Schlussstrichen. Ihre Arbeit schafft Bewusstsein für Freiheit und Demokratie – und verdient unsere uneingeschränkte Unterstützung.“ 

Auch im Bereich Kulturbauten gibt es 2026 einen beachtlichen Sprung: Die Investitionsquote für bauliche Instandsetzungsmaßnahmen und Neubauten liegt im Regierungsentwurf nunmehr bei rund 25 Prozent. Dieser Bereich umfasst unter anderem rund 22 Millionen Euro zusätzlich für die Errichtung der Freiheits- und Einheitsdenkmäler in Berlin und Leipzig, die Kulturfabrik Kampnagel in Hamburg und den geplanten Bau eines Forschungsarchivs der Deutschen Schillergesellschaft.

Gleichzeitig gibt es einen Durchbruch bei der Reform der Filmförderung: Die Mittel für den Deutschen Filmförderfonds und den German Motion Picture Fund werden nahezu verdoppelt auf 250 Millionen Euro. Dies schafft die Voraussetzungen für ein attraktives Anreizsystem mit langfristiger Planungssicherheit und ermöglicht den dringend notwendigen Neustart für den Filmstandort Deutschland auf international wettbewerbsfähigem Niveau.

Die Reform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz – ebenfalls ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag – wird mit 10 Millionen Euro unterstützt, um sie erfolgreich weiter zu bringen. 

Durch zusätzliche Mittel kann der Bund nun die frei gewordenen Anteile der Gesellschaft der Freunde von Bayreuth e.V. übernehmen und damit eine zukunftsfähige Struktur für die Bayreuther Festspiele sichern. 

Mit Blick auf die zunehmenden Herausforderungen für die öffentlichen Haushalte setzt der Staatsminister einen sogenannten Incentivierungsfonds in Höhe von 3 Millionen Euro auf. Die Fördermittel sollen Kultureinrichtungen beim Aufbau effizienterer und ressourcensparender Betriebsprozesse zugutekommen.

Die Bundeskulturförderfonds werden entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag stabilisiert, wovon neben den sechs Bundeskulturförderfonds auch der Amateurmusikfonds und der Festivalförderfonds profitieren. Insgesamt erhalten die acht Fonds ein Budget von 28 Millionen Euro in 2026. Damit wird die lebendige freie Szene, die stark in der Fläche wirkt, gestärkt. Die Kulturförderfonds sind eine wichtige Säule für die Vielfalt und öffnen die Räume für den Diskurs vor Ort.

Mit dem Haushalt 2026 setzt die Bundesregierung ein starkes Zeichen: Gerade in Zeiten wachsender Unsicherheit stärkt sie das, was Orientierung gibt – kulturelle Orte, kreative Köpfe, demokratische Erinnerung. Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2026 steht unter dem Vorbehalt der weiteren Haushaltsaufstellung, insbesondere des parlamentarischen Haushaltsaufstellungsverfahrens.