Das Bundeskabinett hat heute den von Kulturstaatsministerin Christina Weiss vorgelegten Gesetzentwurf zur Umwandlung der Akademie der Künste Berlin-Brandenburg in eine Bundeseinrichtung beschlossen.

Die Einrichtung soll künftig als Körperschaft öffentlichen Rechts geführt werden. Damit wird das Engagement des Bundes in der Hauptstadt Berlin ergänzt und abgerundet. "Mit der Übernahme der Akademie der Künste durch den Bund wird die überragende Bedeutung der traditionsreichen, autonomen ’Gelehrtenrepublik’ für das geistige Leben in der Bundesrepublik unterstrichen", erklärte die Kulturstaatsministerin.

Die Akademie wird aufgrund der Regelungen des Hauptstadtkulturvertrags vom 9. Dezember 2003 vom Bund übernommen und erhält in diesem Jahr einen Zuschuss von über 18 Millionen Euro. In dem Vertrag hatte sich der Bund verpflichtet, künftig neben der Stiftung Deutsche Kinemathek und neben dem Berliner Sonderzuschuss zu den Betriebskosten des Hamburger Bahnhofs auch die Akademie der Künste zu übernehmen. Damit wird eine erhebliche Entlastung des Berliner Kulturhaushaltes erreicht.

Die Finanzierungsverantwortung für die Akademie der Künste ist bereits zu Jahresbeginn 2004 auf den Bund übergegangen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird sie nun auch rechtlich in eine Bundeseinrichtung umgewandelt.

Insgesamt unterstützt der Bund die Berliner Kultur gegenwärtig in einem Umfang von 407 Millionen Euro.
Quelle: Deutscher Bundestag